• Clubbetreiber:innen und Veranstalter:innen können sich in sechs Kategorien mit Preisgeldern bis zu 50.000 € bewerben
  • Bewerbungen sind bis 23. Mai, 18 Uhr möglich
  • alle Informationen zur Bewerbung, zu den Teilnahmebedingungen und ein FAQ gibt es zum Bewerbungsstart auf der APPLAUSWebsite

(Bild: APPLAUS_2023_Uche Yara_02_© Kevin Münkel)

Über mehr als 800 Auszeichnungen und insgesamt mehr als 16 Millionen Euro Preisgeld konnten sich die Preisträger:innen des APPLAUS in den letzten 10 Ausgaben bereits freuen. Am 25. April 2024 fällt der Startschuss für die elfte Runde des Preises: Ab Donnerstag können sich Clubbetreiber:innen und Veranstalter:innen in insgesamt sechs Kategorien bewerben und haben die Chance, mit einer der begehrten Auszeichnungen für ihre künstlerisch herausragenden Musikprogramme, ihre kulturelle Exzellenz, ihre Wirkkraft sowie ihr gesellschaftliches Engagement belohnt zu werden. Seit 2013 wird der Preis von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vergeben, um die kulturelle und soziale Bedeutung von Livemusikspielstätten und Konzertreihen zu unterstreichen sowie zu mehr öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre strukturellen Herausforderungen und Belange zu verhelfen. Katja Lucker, seit 1. Januar 2024 Geschäftsführerin der Initiative Musik, dazu: „Die bundesweiten Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für eine vielfältige Musiklandschaft. Sie schaffen Orte, an denen Menschen zusammenkommen, um Musik und Freiheit in all ihren Facetten zu erleben. Ich freue mich, dass die Initiative Musik zum elften Mal den APPLAUS-Award in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien realisiert, der die Clubkultur in Deutschland fördert und dem dahinterstehenden Engagement zu mehr öffentlicher Aufmerksamkeit verhilft. In Zeiten wie diesen, in denen unsere demokratischen Werte angegriffen werden, ist die Arbeit der Musikszenen wichtiger und wertvoller denn je.“ Bewerbungen in sechs Kategorien mit bis zu 50.000 € Preisgeld Für den APPLAUS können sich erneut in Deutschland ansässige Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen aus allen Genres von Popularmusik und Jazz mit ihren Livemusikprogrammen aus dem Jahr 2023 bewerben. Bewerbungen sind in sechs Kategorien möglich. In den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ und „Beste kleine Livemusikspielstätten und Konzertreihen“ werden jeweils mehrere Auszeichnungen mit Preisgeldern bis zu 50.000 € vergeben. Die Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit” sind in diesem Jahr erstmals mit jeweils 10.000 € dotiert.

• Beste Livemusikprogramme mit bis zu 50.000 € pro Auszeichnung

• Beste Livemusikspielstätten mit bis zu 35.000 € pro Auszeichnung

• Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen mit bis zu 10.000 € pro Auszeichnung

• Awareness mit bis zu 10.000 € • Inklusion mit bis zu 10.000 €

• Nachhaltigkeit mit bis zu 10.000 €

Mit der elften Ausgabe kehrt der APPLAUS zu vor-pandemischen Regelungen zurück: Für die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ müssen die Bewerber:innen mindestens 48 Konzerte im Vorjahr vorweisen. Für die Kategorie „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ sind mindestens 10 Konzerte nötig. Das eingereichte Gesamtprogramm darf dabei bis zu 20 Prozent aus Open-Air-Formaten bestehen. Andere alternative Konzertformate, wie Streaming oder Ausweichlocations, mit denen pandemiebedingt in den vergangenen Jahren die Mindestkonzertanzahl erreicht werden konnte, sind nicht mehr zulässig. Die Fördermittelgrenze von 40% gilt in diesem Jahr wieder für alle 2023 erhaltenen Förderungen, somit auch für Projektförderungen und Billigkeitsleistungen. Für Spielstätten, die 2023 40% oder mehr Förderung erhalten haben, besteht jedoch erstmals die Möglichkeit einer Bewerbung für eine undotierte Auszeichnung in den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“. Die Jury darf insgesamt bis zu fünf dieser Auszeichnungen vergeben. Der Startschuss für die Bewerbung für den APPLAUS 2024 fällt am 25. April, 10 Uhr. Bis 23. Mai 2024, 18 Uhr, können sich Spielstättenbetreiber:innen und Veranstalter:innen dann für eine der drei Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ und/oder einer der drei Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ bewerben. Mehr Informationen zur Bewerbung sowie die detaillierten Teilnahmebedingungen und FAQ finden sich zum Bewerbungsstart auf der APPLAUS-Website.