Kann ich meine MP3 eigentlich auch weiter verkaufen?
Vor einiger Zeit gab es einen Schallplattenflohmarkt. Und ich machte mit. Es gibt Vinyl, dass würde ich noch nicht mal für 100 Euro hergeben z.B. Analogue Bubblebath von Aphex Twin, (naja vielleicht für 200), aber es gibt auch ne ganze Menge Schrott in meinem Plattenregal, wobei man auch dazu sagen muss, dass dieser Schrott mal ganz toll & hip war. Es wäre sicher lustig, aber auch zu mühsam, mal nachzuschauen, wie viele dieser Platten in der Groove oder Frontpage damals als zeitlos schöne Platten bezeichnet wurden.
Anyway… jedenfalls kann ich diese Platten einfach verscherbeln. Da ich seit einiger Zeit mit Traktor auflege, kam mir doch heute glatt die Frage in den Sinn:
Kann ich meine, bei Beatport gekauften, MP3 eigentlich auch weiterverkaufen und wenn ja.. WIE?
Nun sind wir ja alle damit vertraut, was die Verbreitung geistigen Eigentums anderer z.B. auf Bohrinseln angeht, nur wird nirgendwo erwähnt, was ich mit meinen gekauften MP3s machen kann…
Letztlich kann ich die Dinger auf CD brennen und zumindest einmal weiter verkaufen, da dann der Vervielfältigungsaspekt nicht gegeben ist und ich sie auch von meiner Festplatte gelöscht habe, oder etwa nicht?
gefunden im Netz:
“Der User kauft sich einen Song per Online-Download. Danach brennt er sich eine
Kopie auf CD. Soweit der Song per DRM/Lizenz noch kopiert werden darf, erstellt sich der User noch eine weitere Kopie auf seinem Laptop. Dies geschah im Rahmen des § 53 UrhG (Privatkopieschranke). Später entschließt sich der User dazu, die CD weiter zu verkaufen. Dann darf er trotzdem die legal erstellt Kopie behalten und muss diese nicht von seinem Rechner löschen.”
Na denne… hat irgendwer Lust & Laune sich mit der Musikindustrie anzulegen?