Der parlamentarische Beschluss des Deutschen Bundestag von Anfang Mai entfaltet für die Musikclubs in Deutschland bislang keine Wirkung. In seltener parteiübergreifender Allianz verständigten sich mit großer Mehrheit die Fraktionen von Union, SPD, LINKE, FDP und GRÜNE per Entschließungsantrag u.a. über die Aufforderung, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren.

Der artikulierte Wille des Parlaments wird jedoch von der Bundesregierung und deren Verwaltungseinheit scheinbar in dieser Legislatur nicht mehr umgesetzt. Bislang liefert das CSU-geführte Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) keine Anhaltspunkte für eine konkrete Anpassung der Baunutzungsverordnung.

Auf eine schriftliche Anfrage des Parlamentarischen Forums zur Umsetzung, Clubs als Kulturstätten in der Baunutzungsverordnung anzuerkennen, antwortet das BMI Anfang Juli lediglich zu einem nebensächlichen Punkt des Entschließungsantrags. Seit Mai 2021 sei eine Arbeitsgruppe auf Ebene der für den Vollzug des Bauplanungsrechts zuständigen Länder unter Mitwirkung des Bundes gebildet worden, die Vollzugshinweise für die Verbesserung der bauplanungsrechtlichen Situation von Clubs erstellen soll. Die Ergebnisse sollen abgewartet werden, um sie in die Entscheidung zum weiteren Vorgehen einbeziehen zu können.

Zuvor baten bereits die baupolitischen Sprecher von CDU/CSU und SPD das BMI in einem Schreiben zur Mitarbeit einer Formulierungshilfe. Dieser Bitte folgte das Ministerium nicht.

Der Bundestagsbeschluss verzeichnete im Mai 2021 in den Medien eine überaus breite Berichterstattung und in den ersten Kommunen unterstützende Zustimmung. So begrüßte zum Beispiel die Kulturdezernentin der Stadt Frankfurt Dr. Ina Hartwig in einer Kommentierung diesen überfälligen Schritt. Im Münchner Stadtrat wurde die Kommune per Antrag aufgefordert, den „Entschließungsantrag“ des Bundestags zu würdigen. Die Kultur-, Wirtschafts-, Sozial-, Planungs- und Kreisverwaltungsreferate sollten mit der Fachstelle Pop prüfen, wie man dahingehend die Münchner Clubs stärken kann.

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Pamela Schobeß, politische Sprecherin der LiveKomm, kommentiert:

„Erst sterben die Clubs, dann die Innenstädte. Für die Clubszene ist es problematisch, dass der Parlamentsbeschluss für die Exekutive nicht bindend ist. Im CSU geführten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist unter Minister Horst Seehofer eine Blockade-Haltung im Verwaltungsapparat zu verzeichnen. Für die Clubs bedeutet diese Missachtung der Legislative einen Zeitverlust von mindestens 12 Monaten, da durch die anstehende Regierungsbildung und einem neuen Anlauf wertvolle Zeit verloren geht.“

Steffen Kache ergänzt als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands:

“Wir warten jetzt bereits drei Monate auf die beschlossene Änderung der Baunutzungsverordnung. Wir fordern eine rechtliche Umsetzung des Entschließungsantrages vom 7. Mai, dessen Umsetzung vom Bauministerium verschleppt wird. Viele unserer Gäste beobachten sehr genau, was in Berlin passiert und erwarten noch vor der Bundestagswahl eine Reaktion.”