Am 07. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Baunutzungsverordnung von der Bundesregierung so angepasst werden soll, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden. Das ist ein wichtige Entscheidung für den Schutz und die Weiterentwicklung der clubkulturellen Vielfalt in ganz Deutschland.

Dass der Bundestag am 7. Mai mehrheitlich die Regierung dazu aufforderte, die Baunutzungsverordnung zugunsten von Clubs und Livespielstätten zu überarbeiten, ist der jahrelangen Arbeit der LiveKomm, dem Bundesverband der Musikspielstätten zu verdanken. Vor allem ist es jedoch der Verdienst des „Parlamentarischen Forums Clubkultur und Nachtleben“. Das Forum wurde von Abgeordneten aller demokratischer Fraktionen des Bundestags im Februar 2020 ins Leben gerufen, um den Fortbestand der Clubkultur zu sichern und sie politisch zu unterstützen.

Baurechtlich erhielten Clubs und Musikspielstätten bis heute kaum Anerkennung. Die Bedeutung dieser Orte als kulturelle Freiräume, als Nährboden für Innovation und ihre Anziehungskraft für Menschen weit über die Region hinaus, ist unumstritten. In der Baunutzungsverordnung werden Clubs jedoch gemeinsam mit Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos und Bordellen als Vergnügungsstätten eingestuft. Das bedeutet aus stadtplanerischer Sicht, dass Clubs ausschließlich in Misch- und Kerngebieten, in urbanen Gebieten nur ausnahmsweise und in Wohngebieten nicht zulässig sind.

Die beschlossene Anpassung der Baunutzungsverordnung bedeutet, dass Clubs und Livespielstätten mit einem nachweisbaren kulturellen Bezug nun mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen, die dem Clubsterben und der Verdrängung von Clubkultur aus den Innenstädten in Zukunft Einhalt gebieten könnten.

1. Schaffung neuer Orte für Clubkultur und Live-Musik

Bei der Planung neuer Gebiete in Innenstädten aber auch im ländlichen Raum finden Clubs selten Beachtung. In der Clubszene lässt sich daher der Trend beachten, dass Veranstalter:innen und Kollektive ohne eigene Spielstätte zunehmen, die etablierte Orte für ihr Programm nutzen. Ihnen fehlt es nicht an innovativen Konzepten, sondern an Räumen und an der Würdigung ihrer kulturellen Leistung. Dadurch, dass in der Stadtplanung Orte, die bisher der sogenannten Hochkultur vorbehalten waren, nun auch als Clubstandorte in Frage kommen, bleibt zu hoffen, dass in Zukunft deutschlandweit neue Clubs entstehen können.

2. Verbesserung der Rolle der Clubs in der Stadtentwicklung
Vor allem fehlt es an Transparenz über Bauvorhaben und Bereitschaft, Clubs und Musikspielstätten in Planungsprozesse einzubeziehen. Durch ihre Einordnung als Vergnügungsstätten sind diese Orte städtebaulich nicht besonders schützenswert und mussten häufig der heranrückenden Bebauung weichen. Gerade in den Innenstädten konnten die betroffenen Clubs keine geeigneten Alternativen finden und wurden an den Stadtrand verdrängt. Auch wenn die Bedeutung der vorgesehenen Änderungen für viele etablierte Clubs bisher nicht klar ist, lässt sich festhalten, dass ein etablierter Kulturort schwerer zu verdrängen ist als eine Vergnügungsstätte.

Pamela Schobeß, im Geschäftsführenden Vorstand der LiveKomm und der Clubcommission:

„Wir bedanken uns besonders bei den Mitgliedern im Parlamentarischen Forum für ihren bisherigen Einsatz und die Beharrlichkeit in dieser Angelegenheit. Der Bundestag sendet mit der heutigen Entscheidung ein starkes und längst überfälliges Signal in die Republik. Musikclubs sind kulturelle Einrichtungen, die als integraler Bestandteil des kulturellen und wirtschaftlichen Lebens die Identität von Stadtteilen prägen. Nun soll ein veraltetes Gesetz an die Realität angepasst werden. Das hilft, um Städte und Quartiere lebendig und lebenswert zu erhalten und kulturelle Orte vor Verdrängung zu schützen.“