C3S und die GEMA sind an sich notwendige Institutionen, da sie Urhebern zu einer Existenzsicherung verhelfen, die ihre Arbeit würdigt, und eben nicht nur aus Bookings dank Soundcloud Streams besteht. Wer es mal geschafft hat, einen wirklich tollen Song abzuliefern, darf sich auf die Tantiemen freuen und entspannter weiter produzieren, oder wie Hugh Grant in „About a boy“ auch mal endlos chillen. Da die wenigsten, die hier mitlesen allerdings Weihnachtslieder machen,wird das wohl für euch nicht zutreffen. Jedenfalls könnten viele Leute ohne Bezahlung ihrer persönlichen Schöpfung und damit ihres geistigen Eigentums ihren kreativen Job nicht ausüben und wir könnten ihre Musik nicht genießen. Und wir reden hier nicht von Plattenverkäufen. Allerdings bedarf es dabei immer der Balance und so liegen auf der einen Waagschale die Interessen der Urheber und auf der anderen die der Musiknutzer.

Im Falle der DJs gibt es schlicht keine große umfassende Interessen-Gemeinschaft, wie die Verwertungsgesellschaften für die Urheber. Der digitalanalog e. V. gründete dieses Projekt, da DJs und VJs zu unrecht um Lizenzierungen gebeten werden, die das Urheberrecht so nicht abdeckt. Dies ist beim VR-Ö der Fall, wenn es um reine DJs oder VJs geht, die nicht zugleich als Veranstalter in Erscheinung treten. Der Tarif VR-Ö ist nicht erst am 01. April 2013 eingeführt worden, sondern konnte in der Zeit davor schon genutzt werden, um einzelne Vervielfältigungen zu lizenzieren. Dies wurde von findigen Personen auch genutzt, um damit um die ständige Belastung durch den sogenannten ,Laptopzuschlags‘, in Höhe von 30% bzw. 50%, zu kommen.

Wenn jemand schon zu unrecht von der GEMA zur Zahlung des Tarifs VR-Ö aufgefordert wurde, köännen die Jungs vom Verein helfen, die Waage wieder in die Balance zu bringen. Denn Urheber und Musiknutzer können nur in Balance von einander profitieren und Kultur kann sich nur so entfalten. Den Urhebern gehen dabei keine Zahlungen verloren, es soll nur derjenige bezahlen, der rechtlich dazu verpflichtet ist.

Es kann sich demnach jede/r beim Verein melden, wenn sie/er zur Zahlung des Tarifs VR-Ö als reiner DJ oder VJ aufgefordert wurde, oder gar ermahnt wurde.