Nachdem das Open Air der Wurzel Jungs von der Polizei aufgelöst wurde, und es sogar einen Diebstahl gab, möchte ich angesichts der Open-Air-Saison mal ein paar Zeilen zu den Rechten der Feiernden und Veranstalter schreiben. Hintergrund: Das Open Air war mehr oder weniger am Arsch der Welt mitten in der Pampa, und doch gab es Anwohner Beschwerden. Interessante Randnotiz: Der nächstgelegene Anwohner war sogar auf der Party, und die Wurzel Crew hatte in der Nähe seines Hauses den Lärmpegel gemessen. Dafür gibt es übrigens Apps zum runterladen, die Dezibel Werte anzeigen, und mit Richtwerten verglichen werden können. Es sollte also alles safe sein. War es aber nicht, denn die Polizei verlies sich lieber aufs eigene Ohr.

In Berlin gab es seitens der Club Commision ja bereits Anstrengungen sowas wie einen Freifahrtschein namens Veranstalterpass zu vergeben, der bei Problemen mit der Polizei helfen soll. Dazu sollten Open Air Kollektive eine „Freiwillige Selbstverpflichtung der Berliner Open Air Veranstalter“ unterschreiben, deren Inhalt auf Open Air Workshops erstellt wurde. Den Teilnehmern der Open Air Workshops stellten IHK und Clubcommission dann diesen „Veranstalter-Pass“ aus. Dieser bescheinigt, dass sich der Inhaber des Passes intensiv mit einer verantwortungsbewussten Durchführung von Freiluft-Veranstaltungen beschäftigt hat. Der Austausch mit Bezirksverwaltungen und Polizei soll diesen die Open Air Kultur näher bringen, und letztlich für weniger Räumungen sorgen. Also eigentlich eine gute Idee, aber dazu muss aber natürlich jede Berliner Dienststelle auch davon wissen…

Aber weiter im Text. Wie siehts denn nun aus mit den Rechten? Anwaltsauskunft.de hat dazu auch einen Artikel geschrieben, den ich hier mal teilweise (kursiv) zitiere.

1. Verstoß gegen die Hausordnung bzw. Hausfriedensbruch

Die Erfahrung zum Thema Hausfriedensbruch durften wir auch schon machen. Wir hatten wir ein Open Air in den Fussgängerunterführungen am Alexanderplatz veranstaltet. (Ob das überhaupt noch als Open Air zählt, sei mal dahin gestellt.) Tricky wurde es es dadurch, dass die Tunnel teilweise bereits durch Holzplatten versperrt waren, wovon viele allerdings wieder von Vandalen und jugendlichen Rowdies, oder einfach nur von Obdachlosen entfernt worden waren. Es war also eigentlich „offen“. Hat uns letztlich ne Stange Geld gekostet, und ist nicht zur Nachahmung empfohlen. Bei vielen Plätzen, gerade in Bahnnähe muss auch davon ausgegangen werden, dass man sich nicht auf öffentlichem Land befindet, sondern eben auf Bahngelände. Und wenn es einen Zaun gibt, sowie ein Schild mit allerlei Verbotslitanei, dann ist auch die Bahnpolizei nicht weit, und wird ebenfalls abkassieren. Nicht zu empfehlen ist hierbei ganz konkret das Bahnbetriebswerk Pankow. Zehn Euro pro Person werden dort fällig. De facto kann die Polizei alles, was nicht angemeldet ist, auflösen. Muss sie aber nicht, also seid nett zu den Beamten. (Solltet Ihr eh immer sein, die machen auch nur ihren Job, und wenn einer euer Fahrrad klaut, sollen se euch ja auch helfen.) Solange es keinen Anwohner gibt, den dass Bumm Bumm zzzt zzzt nervt, und die Polizei nur so mal vorbei schaut, kann es durchaus auch weitergehen, weil: Keine Anzeige = Kein Anlass einzugreifen. Positives Erlebnis hier: Anton Sefkow Park.

Kleine Zwischennotiz: Spart euch dieses Fette Anlage = GeilBassHirnGeficke. 99% aller Open Airs machen dicht, weil ihr zu laut seid. Jeder mit ein bißchen Grips sollte mal darüber nachdenken, wieso die Bar25 so voll werden konnte, obwohl die Musik nicht lauter war als auf meinem HTC Smartphone. Wenn ich schon so ein Trollo bin, mein Open Air damit in erster Linie zu bewerben, dass ich da eine 1 Million Watt Anlage auffahre, hab ich es auch nicht besser verdient, als von der Polizei nachhause verabschiedet zu werden. Gute Musik meine Freunde, geht auch immer nen Ticken leiser, und rockt trotzdem. Dazu muss nicht auch noch der Herr Schmidt auf seinem Balkon in Köpenick hören, dass ihr da grad ein bißchen an der Grenzallee feiert.

Open Airs haben in dem Sinne keine Hausordnung, oftmals sind sie versteckt und nicht angemeldet. Aber – und hier kommt zum Beispiel die Location in der Storkower 118 ins Spiel – wenn das Ganze auf Privatgelände stattfindet, sind ZITAT Anwaltsauskunft: „privatrechtliche Vorschriften immer dann gültig, wenn die darin enthalten Bestimmungen den allgemein gültigen Gesetzen nicht widersprechen“. Das heißt, baut Ihr da auf der Wiese Mist, ist durch uns sowohl ein Verweis vom Gelände, und auch eine Anzeige möglich.

2. Fotografieren auf dem Open Air

Tja nun ja… ich mach auch immmer Fotos. Aber auf einem Gelände mit bereits oben erwähnter Hausordung kann sowas verboten sein, siehe: #berghainhandykameraabkleberdingens. Im Park gilt: Das Fotografieren von Personen berührt in aller Regel das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person. Auf der rechtlich sicheren Seite ist man also generell immer, wenn man die Personen die man ablichten möchte vorher um Erlaubnis fragt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, denn unter Umständen ist es zulässig Bilder auch ohne Einwilligung der Person zu veröffentlichen. Die wichtigsten Ausnahmen sind “Beiwerk”, “Versammlungen” und “öffentliches Interesse”. Bei Versammlungen, also auch wenn ihr gezielt zu Veranstaltungen unter freiem Himmel geht, müsst Ihr generell davon ausgehen abgelichtet zu werden und dies in einem gewissen Rahmen hinnehmen. Ausschlaggebend für den Status als Versammlung ist die kollektive Willensbetätigung sich Zusammenzuschließen und kein zufälliges Zusammentreffen dieser Leudde. Da aber keiner von euch mal eben zufällig über ein geheimes Open Air stolpert… kann ich euch auch weiter knipsen.

3. Diebstahl

Also wem das Portemonnaie, Smartphone oder die Sonnenbrille geklaut wird, hat wenig Aussicht auf Erfolg, wenn er beim Open Air Veranstalter fordert, dafür erstattet zu werden. Das versteht sicher auch jeder. Auf privatem Gelände schließen die Hausordnungen in aller Regel ne Haftung aus. Sollte witzigerweise auf einem solchen Open Air eine Garderobe am Start sein (kicher) und Ihr löhnt für das Abgeben der Jacke, ist der Veranstalter aber sehr wohl haftbar, auch wenn er sich den Spaß erlaubt, ein solches Schild aufzuhängen: „Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“

4. Verletzungen

Also wenn Ihr mitten in der Pampa in ein Karnickel Loch stolpert isses eure Selberschuld. Is nun mal so. Wenn aber auf privatem Gelände direkt aufm Dänzflor nen Gullideckel fehlt und Ihr in der Gülle landet… tja dann ist es Fahrlässigkeit und der Veranstalter hat ein Problem. ZITAT Anwaltsauskunft: „Wenn andere Besucher verantwortlich sind, etwa durch Körperverletzung, haften diese – möglicher Schadensersatz inklusive.“

5. Der Super Gau: Open Air durch Polizei aufgelöst + Razzia

ZITAT Anwaltsauskunft: „Musik aus, Open Air beendet – die Polizei führt zudem eine Razzia durch. Beides darf sie, solange es einen Anfangsverdacht gibt – etwa Hinweise auf den Verkauf und/oder Konsum von illegalen Drogen. Zudem muss die Staatsanwaltschaft, oder eine Polizeibehörde die Auflösung verfügt haben. Auch eine anhaltende Lärmbelästigung der Nachbarn kann ein Grund zur Auflösung eines Open Airs sein.“

6. Personenkontrolle

Wann die Polizei auch Personenkontrollen durchführen darf, ist in den Polizeigesetzen der Länder festgelegt.Wenn die Polizei einen Grund dafür finden will, Euch zu durchsuchen, wird sie ihn auch finden. Siehe Punkt 5: Verkauf und/oder Konsum von illegalen Drogen. Dabei muss der Verdacht nicht mal konkret sein, sondern die Personenkontrolle kann auch zum Beispiel präventiv zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Bei Open Air Kids, sofern es keine Hooligan Atzen sind, sollte das aber eher nicht passieren.Fakt ist: ZITAT Anwaltsauskunft: „Bei solchen Kontrollen dürfen Polizisten die Identität der Person feststellen, also sich auch den Personalausweis zeigen lassen. Wer sich dazu weigert, muss davon ausgehen, mit auf die Polizeiwache genommen zu werden oder auch durchsucht zu werden.“

7. Diskriminierung

ZITAT Anwaltsauskunft: „Keine Veranstaltung darf Teilnehmer ablehnen aufgrund ihrer Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das regelt das Antidiskriminierungsgesetz. Wer sich diesbezüglich benachteiligt fühlt und wegen einer dieser Gründe vermeintlich kein Ticket erhalten hat oder nicht reingelassen wurde, sollte sich an einen Rechtsbeistand wenden.“

KOMMENTARE

Zurück zu den Wurzeln / free open air

Einer unser Teammitglieder hat die „Freiwillige Selbstverpflichtung“ der Polizei unter die Nase gehalten. Er hätte auch benutztes Klopapier nehmen können, die Wirkung wäre die gleiche gewesen! Wir waren die letzten 3 Jahre wirklich mehr als einsichtig und haben immer freundlich und sofort klein beigegeben. Immer schön nach dem Motto, die Obrigkeit aka Polizei ist mit Respekt zu behandeln und Ihren Anweisungen ist sofort und unmittelbar Folge zu leisten. Inzwischen macht sich bei uns im Team ein gewisser Unmut breit und die Stimmen nach zivilen Ungehorsam werden lauter. Das ist aber grundsätzlich ein politisches Problem, denn unsere Berliner Politiker und Ihre leeren Versprechungen, bringen das Thema auch nicht vom Tisch. Bei der Gelegenheit mal zum Gleichheitsprinzip: Free Open Airs haben keine Chance angemeldet oder genehmigt zu werden, da es in Berlin nicht möglich ist, eine Ausnahmegenehmigung für eine private Veranstaltung in öffentlichen Raum zu bekommen. Wir fragen uns daher, warum dieser Red Bull- Massenrave im Mauerpark genehmigt wird? Ist es in öffentlichen Interesse, dass Red Bull da eine Werbeveranstaltung durchführt? Kommt es zu keiner Lärmbelastung durch die Monsteranlagen? Wird der Mauerpark als geschützte Grünanlage nicht leiden, wenn tausende Menschen da tanzen und Ihren Müll loswerden? Mit der Genehmigung von kommerziellen Massenevents( z.b. auch Biermeile) in öffentlichen Raum und der massiven Verfolgung von free open airs, setzen die politisch Verantwortlichen die falschen Signale und das es nicht zeitgemäß ist, ist ja wohl auch klar!

Paul Buero

Gut, dass es mal jemand sagt. Ergänzt werden dürfte: Achtet auf die Mitmenschen und deren Verklatschungsgrad. Gerade Hamburg bietet mit Hafenanlagen und Gleisen viel Platz zum tollen Herumklettern. Dies führte bei uns bereits zu einem Stillstand einer S-Bahn, glücklicherweise und verwundernswerter Weise nicht zu mehr. Wir hatten ehrlich gesagt einen Streifenwagen erwartet und als dieser nicht kam, gedacht, sie sammeln erstmal Kollegen zusammen und zerlegen uns dann richtig. Bedauerlicherweise handelte es sich bei denen, die meinten, sie müssen an den Gleisen rumkrabbeln um auf eine Brücke zu klettern um langjährige Mitglieder der elektr. Szene, die aber einfach seit x-Stunden wach und komplett verklatscht waren und damit leider auch zu matsche im Kopf zu verstehen, was für eine riesen Scheisse sie da gerade Bauen. Die Sperrung einer Bahnstrecke für den S- wie normalen Bahnverkehr kann sehr schnell mal in den 5-stelligen €-Bereich gehen, der Abbruch eines OAs ist dagegen dann Kindergarten.

Der Tipp mit der App zur dB-Messung ist ganz gut, leider als Mittel gegen die Polizei komplett sinnlos. Als gelernter Tontechniker mit hochwertigem Pegelmessgerät einmal angeboten auf einem Privatgelände als die Herren in Blau kamen und sagten, wir wären zu laut. Trotz der Tatsache, dass wir im Recht waren, ist die Nummer gescheitert. Ich glaube kaum einer, der ein OA veranstaltet, kennt das Bundesimmissionsschutzgesetz und kann aus diesem die geltenden Grenzwerte ableiten. Ebenso wenig ist derjenige sich wohl auch nicht über die Nutzungsvorgabe der Lokalität im Klaren, sei es Wohn-, Misch-, oder Gewerbegebiet. Danach richtet sich jedoch die maximal zulässige Laustärke. Abgesehen davon spielen nicht nur der Pegel, sondern auch Dauer und Impuls eine Rolle bei der Bewertungen von Emissionen. Noch schlimmer ist, der maximal zulässige Pegel muss am Standort des Beschwerdeführers gemessen werden, 1 Meter vor der „einfachsten“ Eindringstelle…bla bla bla, das geht noch so weiter. Versuch das mal einem Polizisten zu erklären, wenn du ihm sagst: Nein, wir sind nicht zu laut. Mal abgesehen davon, dass die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, wird es schwierig am Wochenende einen Sachverständigen aufzutreiben, der dies, gerichtlich verwertbar, ausmisst. Den Standort des Beschwerdeführers bekommt man natürlich auch nicht, man kann also nicht messen. Es ist also alles für die Katz.

Es gibt also 2 klare Regeln und nach denen haben wir über 19 OAs in gut zweieinhalb Jahren gemacht, mit zwei gerechtfertigten Abbrüchen am Abend:

Respektiert die Nachbarn und fahrt, wie du schön geschrieben hast, das System lieber leiser.
Kommt die Polizei, seid nennt, nüchtern und hilfsbereit und man wird viel freundlicher behandelt, als wenn man verklatscht ankommt und undfreundlich ist.